Sonntag, 15. August 2010

AbGEZockt

Das System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, seine Finanzierung und seine Kontrolle sind wettbewerbsverzerrend, undemokratisch und grundgesetzwidrig. Schauen wir uns heute die Wettbewerbsverzerrung und den Nebenaspekt Geldverschwendung an.

Wettbewerbsverzerrend ist dieses System, weil es keinen plausiblen Grund gibt, zwei Senderfamilien in der Rechtsform der "Anstalt öffentlichen Rechts" [Wikipedia] zu führen, während die beiden anderen Senderfamilien von privaten als privatrechtliche Gesellschaften geführt werden. Weder ARD noch ZDF erfüllen eine öffentliche Aufgabe. Was sollte diese denn sein?
  • Das Betreiben von Fernsehprogrammen? Das können andere auch.
  • Das Bereitstellen von Verbreitungsmedien für die Verbreitung von Fernsehprogrammen? Das tun sie nicht mehr.
  • Verbreitung von verlässlichen Informationen und Bildungsinhalten? Das tun beide kaum noch und dort wo sie es tun, leisten die privaten das gleiche.
ARD und ZDF auf der einen Seite und die RTL Group und die ProSiebenSat.1 Media AG auf der anderen leisten das gleiche: Unterhaltung, Informationen, Nachrichten und Bildung.

Neben den privaten Senderfamilien bieten im Informationsbereich die deutschen Zeitungsverleger ebenfalls Angebote, für die ARD und ZDF protektioniert werden. Im Internet sind heute von Zeitungen ebenfalls Bildberichte zu deutschen und ausländischen Ereignissen abzurufen.

Zeitungsverleger und die privaten Senderfamilien finanzieren ihre Angebote durch Werbung, Abonnemente oder Sponsoring.

Genau so ARD und ZDF. Diesen beiden standen 2009 aber zusätzlich noch 7.600.000.000 € (in Worten: Sieben Komma sechs Milliarden Euro) zur Verfügung. Zum Vergleich: RTL setzte im Jahr 2003 gerade mal 1,88 Mrd. € um. Nota bene: "Umsatz" ist ungleich "einfach so durch Zwangsabgaben zur Verfügung gestellt".

Diese Gebührengelder werden auch dafür verwendet, den Spitzenfunktionären üppige Gehälter zu zahlen. Wohlgemerkt: nicht der Eigentümer der Sender (schließlich haben sie keinen) entscheidet, was deren Arbeit wert ist, sondern die Funktionäre werden aus Geld bezahlt, dass zuvor Bürgern abgenommen wurde, die keinen Nutzen aus deren Arbeit haben. Geld für die öffentlich-rechtlichen Sender wird von der GEZ unabhängig davon eingezogen, ob ein Bürger überhaupt ARD oder ZDF schaut.

Name Funktion Sender Gehalt/Jahr
Monika Piel Intendantin WDR 308.000 €
Dagmar Reim Intendantin RBB 220.000 €
Fritz Raff Intendant SR 210.000 €
Erik Bettermann Intendant* DW 207.000 €
Heinz-Joachim Weber Produktionsdirektor WDR 206.000 €
Hans Färber Verwaltungsdirektor WDR 206.000 €
Verena Kulenkampff Fernsehdirektorin WDR 201.000 €
Wolfgang Schmitz Hörfunkdirektor WDR 193.000 €
Eva-Maria Michel Justiziarin WDR 190.000 €
Hagen Brandstäter Stv. Intendant RBB 175.000 €
Nawid Goudarzi Produktions- und Betriebsleiter RBB 165.000 €
Reinhart Binder Dir. f. Recht u. Unternehmensentw. RBB 155.000 €
Claudia Nothelle Programmdirektorin RBB 155.000 €
Quellen: Diverse (siehe unten)

* finanziert aus Bundesmitteln statt GEZ


Man könnte jetzt argumentieren, dass dieser warme Regen aus Gebühren den öffentlich-rechtlichen einen Vorteil auf dem Markt der Spitzenmanager verschaffen würde, aber das stelle ich in Abrede: Die Ämter bei den öffentlich-rechtlichen werden nicht nach Kompetenz, sondern nach politischer Farbenlehre besetzt.

In den Zeiten vor 20 Uhr zu denen es den öffentlich-rechtlichen erlaubt ist, Werbung auszustrahlen führen die Gebühren dazu, dass sie die Werbeblöcke nicht zwingend Kosten deckend anbieten können, so dass auf die privaten Mitbewerber Preisdruck ausgeübt wird.


Wettbewerbsverzerrend ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch beim Verkauf von Übertragungsrechten. ARD und ZDF können beinahe jeden Phantasiepreis für Bundesligaspiele oder die Übertragung von WM-Spielen zahlen, wo die privaten dem Kostendruck unterliegen.

Der Kampf um Einschaltquoten verleitet die öffentlich-rechtlichen dazu, jeden Preis zu bezahlen für Spiele, deren Übertragung von keinem "öffentlichen Auftrag" gefordert werden. Aus Südafrika übertrugen ARD und ZDF 54 der 64 Spiele, während sich RTL mit 9 begnügte.

Für die Übertragung dieser 54 Spiele schickten ARD und ZDF 550 Mitarbeiter auf Kosten der Gebührenzahler nach Südafrika, während die Abonnenten des Sender Sky für die Übertragung von allen 64 Spielen nur die Reise von 70 Mitarbeitern finanzieren mussten. Ein Mitarbeiter von Sky ist also über 8 Mal produktiver als ein Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Aber auch im Vergleich mit anderen Staats- oder staatsnahen Sendern sind ARD und ZDF Verschwender. Zur Leichtathletik-EM in Barcelona reisten 73 deutsche Athleten und 177 Mitarbeiter von ARD und ZDF an. Die Italienische RAI schickte hingegen 81 und die britische BBC 49 Mitarbeiter.

Wie viele Mitarbeiter Eurosports benötigte um die deutsche Öffentlichkeit mit Sportübertragungen zu versorgen, konnte ich nicht herausfinden.

Einzelne Politiker, wie der medienpolitische Sprecher der FDP im Bundestag Herr Burkhardt Müller-Sönksen fordern nun einen verantwortlicheren Umgang von ARD und ZDF mit den Gebührengeldern. Gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

ARD und ZDF leisten nichts, was sie als privatrechtlich organisierte Gesellschaften ohne Zwangsfinanzierung durch die GEZ nicht auch leisten könnten. Daher ist die Forderung nach einer Abschaffung des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer Umwandlung der Sender in privatrechtliche Gesellschaften richtig. Da diese durch die Bürger bezahlt wurden, ist eine Umwandlung in Aktiengesellschaften und die Verteilung eines Großteils der Aktien an die Bevölkerung nur richtig.

Bisher hat noch kein Politiker diese Forderung aufgegriffen.

Spanien kommt ohne Rundfunkgebühren aus.

Quellen:
- Mathias Heller: "WDR-Chefin bekommt mehr Geld als Wulff", auf BZ online - 10. August 2010
- ore: "RBB veröffentlicht Spitzengehälter", auf SPON - 12. August 2010
-
ruk/naf/reu: "Geldverschwendung", auf news.de - 29. Juli 2001
- Joachim Huber: "Herr Jauch hat einen Auftrag", auf Tagesspiegel Online - 12. Juni 2010
- Michael Hanfeld: "Eine Frage des Gehalts", auf faz.net - 17. August 2010
- Artikel 20 Grundgesetz


Personen:
- Monika Piel, Intendantin des WDR
- Dagmar Reim, Intendantin des RBB
- Burkhardt Müller-Sönksen, medienpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag

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